23, Jun 2022

Wann übernehmen Krankenkassen die Kosten für eine Brustverkleinerung?


Beim Blick in den Spiegel wirklich zufrieden sein, das ist nicht jedem Menschen gegeben. Oftmals fühlen sich Frauen von der Natur benachteiligt, weil sie nicht die gewünschte Körbchengröße vorweisen können. In der Regel heißt dies, dass die Brust mit Silikon aufgepolstert werden kann. Doch auch eine zu große Brust kann zum Albtraum werden, wenn die Frau unter den Blicken anderer leiden muss oder wenn sogar das schwere Gewicht zu Rückenproblemen führen kann.

Eine Brustverkleinerung – wer muss die Kosten tragen?

Möchten Sie durch eine Brustverkleinerung wieder mehr Lebensqualität erhalten, dann ist natürlich die Frage nach den Kosten besonders wichtig. Für Schönheitsoperationen muss so mancher Menschen sehr lange sparen, damit der Traum vom perfekten Körper wahr werden kann. Doch im Falle einer Brustverkleinerung kann es im besten Fall möglich sein, dass die Krankenkasse die Kosten einfach übernehmen kann. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist aber, dass je Brust eine Verringerung des Gewichts um 400 bis 500 Gramm vorliegen muss. Für eine Kostenübernahme muss man zuerst ein Attest vom Arzt bekommen, womit man dann eine Kostenübernahme beantragen kann. Hier sollte man den Gynäkologen oder auch den Orthopäden aufsuchen. Medizinische Gründe können vorliegen, wenn man Symptome wie Haltungsschäden oder Rückenschmerzen, aber auch chronische Kopfschmerzen, Schulterfurchen oder stetige Entzündungen unter der Brust nachweisen kann. Der Nachweis gesundheitlicher Beeinträchtigungen muss also geführt werden, damit ein Antrag auf Kostenerstattung lohnt und vielleicht sogar alle Kosten übernommen werden.

Was zählt bei der Brustreduzierung – körperliche oder psychische Ursachen?

Eine sehr große Brust muss nicht immer mit körperlichen Einschränkungen verbunden sein, hier können auch starke psychische Einschränkungen dazu führen, dass man von der Last befreit werden möchte. Stetig den Blicken fremder Menschen ausgesetzt zu sein und bei der Partnerwahl immer auf diesen Körperteil reduziert zu sein, dass kann das tägliche Leben so einschränken, das selbst Angstzustände nicht ausgeschlossen werden können. Diese psychischen Probleme muss man aber nachweisen können, was nicht immer als einfach anzusehen ist. Keine gute Idee ist es bei den Krankenkassen mit einem Attest direkt vom Schönheitschirurgen aufzutauchen, denn dies wird in der Regel zu einer Ablehnung führen. Will man von der Krankenkasse eine Operation zur Brustverkleinerung bezahlt bekommen, dann muss so manche Frau sich auf einen langen Weg bis zur gewünschten OP einstellen. Leider kann man Ende auch eine Ablehnung stehen, wenn die Krankenkasse zu der Ansicht kommt, dass es sich hierbei nur um eine Schönheitskorrektur handelt. Eine Brustverkleinerung kann von der Krankenkasse übernommen werden, aber es muss ganz klar sein, dass mit der großen Brust immer körperliche und psychische Probleme verbunden waren.

n/a